Zuschüsse
Grundlagen für die Gewährung von Zuschüssen durch das RLF
1. Gefördert werden:
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen(z.B. Internationale Arbeitstagung des VDP)
- Fortbildungskurse bei Präparationsfirmen, Geräteherstellern
- Teinahme an Praktika in Instituten, Museen usw zur Erwerbung von Spezialkenntnissen (ausgenommen: Pflichtpraktika im Rahmen eines Ausbildungganges)
- Exkursionen
2. Der Antrag ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars zu stellen (siehe Downloads unter Antrag).
3. Auf folgende Angaben ist zu achten:
- Angabe Ihrer Adresse und der Bankverbindung
- wo und wann findet die Fortbildungsmaßnahme im Jahr der Antragstellung statt
- eine detaillierte Kostenaufstellung mit Belegen ist beizufügen.
4. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind bis zum 30. September eines jeden Jahres zu stellen. Findet die Fortbildungsmaßnahme nach dem 30. September statt, so können die Belege nachgereicht werden.
5. Nach dem 30. September eines jeden Jahres werden die eingegangenen Anträge geprüft und die Antragsteller über das Ergebnis unterrichtet.
6. Die Anträge sind zu stellen an das René-Lanooy-Förderwerk für Präparationstechnik e.V.
z.Hd. Frau Birgit Leipner-Mata
Saalestr. 7
91054 Erlangen
7. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage von Quittungen, Belegen und ggf. Teilnahmebescheinigung der absolvierten Veranstaltung.
8. Jede Massnahme wird nur anteilig gefördert.
9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Antrag auf Zuschuss
Laden Sie hier das Antragsformular für den Zuschuss als pdf- oder Word-Datei herunter. Für jede vorgenommene Veranstaltung bitte einen Antrag ausfüllen!
- Einzureichen bis 30.09. des Jahres!
- auch für Veranstaltungen nach dem 30.09. im laufenden Jahr!